Nutzungsrechte deiner Business Fotos

Brauche ich denn Nutzungsrechte für meine Businessbilder?

Im ersten Moment mag es komisch klingen – Du brauchst die Nutzungsrechte deiner Business Fotos. Deswegen erkläre ich dir hier, warum das so ist und wie genau das funktioniert. So bist du in Zukunft auf der sicheren Seite, wenn du deine Businessbilder auf deiner Website & Co. verwendest.

Nutzungsrechte deiner Business Fotos

Das Urheberrecht Deiner Business Fotos

Grundsätzlich unterliegen erst einmal alle Bilder dem Urheberrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein kommerzielles oder ein privates Bild ist. Der Urheber – in unserem Fall: der Fotograf – besitzt die Rechte an seinen Fotos. Deswegen darfst du Bilder, die du nicht selbst fotografiert hast, auch nicht einfach so benutzen.

Nutzungsrechte deiner Business Fotos

die lizenz für deine Bilder

Damit du deine Fotos aber bedenkenlos, z.B. auf deiner Website oder Social Media Kanälen verwenden kannst, verkauft dir der Fotograf Nutzungsrechte deiner Businessbilder bzw. eine sogenannte Lizenz. Darin sind die Nutzungsrechte deiner Business Fotos genau geklärt – wie, wo und wie lange du deine Bilder verwenden darfst sowie eine eventuelle Weitergabe an Dritte. 

Du kannst dir das ähnlich wie bei einem Musiker vorstellen, der immer wieder Geld dafür bekommt, wenn sein Song im Radio gespielt wird. Ein Fotograf lebt nicht nur vom Honorar seiner Arbeit, sondern auch vom Nutzen/Verkauf seiner Bilder.

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Vorteile deiner Nutzungsrechte

Aber auch für dich hat die Lizenz deiner Bilder einige Vorteile, denn je besser das Bild ist, desto mehr Nutzen hast du davon und sicherlich möchtest du nicht, dass andere an deiner sichtbaren Expertise Geld verdienen. Darum schützt dich das Nutzungsrecht, dass deine Bilder unkontrolliert vervielfacht und woanders genutzt werden können. Du kannst mit einer Lizenz, je nach Vereinbarung, also sicherstellen, dass nur du deine Businessbilder verwenden darfst.

Welche Nutzungsarten gibt es?

Grundsätzlich fließt bei der Berechnung der Lizenzgebühr folgendes mit ein:

  • Nutzungsart
  • Nutzungsgebiet (z. B. regional, europa-/ oder weltweit)
  • Nutzungsdauer (wenige Jahre bis hin zu unbegrenzter Dauer)
  • Nutzungsumfang (gering, mittel, etc.)

 

Es gibt außerdem drei unterschiedliche Nutzungsarten:

  1. Das einfache Nutzungsrecht: Du darfst deine Bilder „einfach“ nutzen, d.h. du darfst diese nicht an Dritte weitergeben. Der Urheber, also der Fotograf, darf seine Bilder ebenfalls an andere lizenzieren und selbst damit werben.
  2. Das eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht: Du darfst deine Bilder ausschließlich nutzen und somit auch an Dritte (Unterlizenzen) weitergeben. Der Urheber darf ebenfalls damit werben.
  3. Das exklusive Nutzungsrecht (oder voll ausschließliche Nutzungsrecht): Du darfst deine Bilder ausschließlich nutzen und somit auch an Dritte (Unterlizenzen) weitergeben. Der Urheber verzichtet auf das Recht der Eigenwerbung.

 

Grundsätzlich haben Fotografen natürlich großes Interesse daran, ihre Bilder mehrfach lizenzieren zu können, um ein passives Einkommen zu generieren. Wie schon angesprochen leben wir nicht nur vom Honorar unserer Arbeit, sondern ebenso von der Nutzung unserer Bilder.

Sollte ein Auftraggeber dies nicht wünschen, so darf der Fotograf dies in Rechnung stellen und dafür ein mehrfaches der ursprünglichen Lizenzgebühr berechnen.

Nutzungsgebiet/ -dauer und -umfang

Nicht nur die Nutzungsart ist maßgebend für die Berechnung der Lizenzgebühr. Ebenso fließen andere Faktoren mit ein. Jedoch spielen hierbei mittlerweile das Nutzungsgebiet sowie der Umfang eine geringere Rolle. Durch die meist digitale Bildnutzung auf Webseiten oder Social Media sind diese weltweit und nicht nur regional sichtbar. Ebenfalls erscheinen diese durch die zunehmende Digitalisierung weniger in Printmedien. 

Die Nutzungsdauer ist somit neben der Nutzungsart der wichtigste Faktor zur Berechnung der passenden Lizenzgebühr. Fotografen möchten natürlich davon profitieren, wenn ihr Bild in 20 Jahren noch verwendet wird, weil es von solch großem Nutzen ist. 

ACHTUNG BEI DER NAMENSNENNUNG 

Oft vergessen wird das Recht der Namensnennung des Urhebers am Werk. In Deutschland wird geistiges Eigentum sehr gut geschützt. Somit hat jeder Urheber das Recht, dass er als dieser genannt wird. Die Nennung des Urhebers muss laut Gesetz sogar direkt am Werk erfolgen und nicht per Fußnote. Oft wird dies auch als „Credit“ bezeichnet.

Vor allem Fotografen und andere Kreative bestehen auf ihr Recht der Namensnennung, um Werbung für ihre eigene Dienstleistung zu betreiben bzw. ein größere Publikum anzusprechen.

Wenn der Auftraggeber seine Bilder nicht mit der Namensnennung des Urhebers zeigen möchte, so ist dies reine Verhandlungssache, ob und zu welchem Preis der Fotograf auf die Urhebernennung verzichtet.

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Die passende Lizenz

Um die passende Lizenz für dich berechnen zu können, besprechen wir ganz genau deine Wünsche, für welchen Zweck du deine Businessbilder verwenden möchtest, usw. Bei einer Arztpraxis macht es z. B. wenig Sinn die Lizenz für ein Gruppenfoto mit unbegrenzter Dauer zu berechnen, da sich das Team im Laufe der Jahre verändern wird.

 

Bereit für deine eigenen Businessbilder?

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